Was passiert, wenn ich keinen AV-Vertrag an die Telekom Deutschland schicke?
Sie sind gemäß DSGVO verpflichtet, einen AV-Vertrag abzuschließen, wenn Sie im Rahmen der Nutzung dieser Plattform personenbezogene Daten verarbeiten wollen. Ob die von Ihnen zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, müssen Sie selbst prüfen. Die Telekom Deutschland bietet Ihnen für diese Vereinbarung einen standardisierten Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten an. Sie können ihn in der Produktbeschreibung der entsprechenden Software unter "Hinweise" oder während des Kaufprozesses herunterladen. Zusätzlich bekommen Sie ihn nach dem Kauf per E-Mail zugeschickt. Einige Produkte sind prinzipiell nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen – in diesen Fällen ist grundsätzlich kein AVV notwendig.
Letzte Bearbeitung: 10.08.2020